VERPACKUNGSABFÄLLE IN DER EU
Die PPWR (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) trat am 11. Februar 2025 in Kraft, und ihr allgemeiner Geltungsbeginn liegt 18 Monate danach.
Die Vorschriften zielen darauf ab, die Mengen an anfallenden Verpackungen und Abfällen zu minimieren, während gleichzeitig der Einsatz von Primärrohstoffen gesenkt und der Übergang zu einer kreislauforientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gefördert wird.
Durch den Ersatz der PPWD harmonisiert die neue Verordnung die nationalen Maßnahmen weiter – was den Binnenmarkt stärkt – insbesondere für Sekundärrohstoffe, Herstellung, Recycling und Wiederverwendung.
Sie zielt darauf ab:–
- Verpackungsabfälle zu vermeiden und zu verringern, unter anderem durch mehr Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme.
- Alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recyclingfähig zu machen.
- Den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Verpackungen sicher zu erhöhen.
- Den Einsatz von Neumaterialien in Verpackungen zu verringern und den Sektor auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 zu bringen.
Gesetz
Die PPWR legt eine Reihe neuer Anforderungen fest, die im Einklang mit den europäischen Abfallvorschriften stehen und den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdecken – vom Produktdesign bis zur Abfallbehandlung.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen bis 2030 die Treibhausgasemissionen und den Wasserverbrauch erheblich senken und gleichzeitig die negativen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermeiden und verringern.
Was nun?
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